Begleitetes Fahren ab 17: Regeln, Begleiter und Ablauf
Von Patrick Kullmann, Fahrlehrer und Inhaber der PRE Fahrschule in Heilbronn-Böckingen ·
Kurz gesagt
Mit BF17 machst du den Autoführerschein schon mit 17 und fährst bis zu deinem 18. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson. Die Theorieprüfung geht ab 16 Jahren und 9 Monaten, die praktische ab 16 Jahren und 11 Monaten. Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren Klasse B haben und höchstens einen Punkt in Flensburg.
Ab wann kann ich mit BF17 anfangen?
Die Ausbildung selbst kannst du schon mit 16 beginnen. Wichtig sind die Prüfungstermine, denn die hängen am Alter:
Ausbildungsbeginn
mit 16 möglich
Theorieprüfung
ab 16 Jahren und 9 Monaten
Praktische Prüfung
ab 16 Jahren und 11 Monaten
Fahren mit Begleitung
ab dem 17. Geburtstag
Plane den Antrag rechtzeitig ein. Er muss genehmigt sein, bevor du zur Prüfung darfst, und die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Weil du minderjährig bist, unterschreiben deine Eltern den Antrag mit.
Wer darf Begleitperson sein?
Begleiten darf dich nur, wer namentlich in deiner Prüfungsbescheinigung steht. Du kannst mehrere Personen eintragen lassen, zum Beispiel beide Eltern und eine Tante. Jede muss diese Bedingungen erfüllen:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B
- Höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
- Während der Fahrt nüchtern, also unter 0,5 Promille und ohne Drogen
Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer und darf nicht ins Lenkrad greifen. Ihre Aufgabe ist es, dir als erfahrener Ansprechpartner zur Seite zu sitzen.
Was darf ich mit 17 und was nicht?
- Du darfst alle Fahrzeuge der Klasse B fahren, solange eine eingetragene Begleitperson daneben sitzt.
- Für dich gilt 0,0 Promille, wie für alle Fahranfänger.
- Allein fahren ist bis zum 18. Geburtstag nicht erlaubt und zählt als Fahren ohne Fahrerlaubnis.
- Im Ausland gilt BF17 grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme ist Österreich.
Was passiert an deinem 18. Geburtstag?
Ab dem Geburtstag darfst du allein fahren. Die Prüfungsbescheinigung gilt noch drei Monate über deinen 18. Geburtstag hinaus. In dieser Zeit tauschst du sie bei der Führerscheinstelle gegen den Kartenführerschein um.
Deine Probezeit hat schon mit der Prüfungsbescheinigung begonnen. Sie läuft also ab 17 und nicht erst ab 18.
Lohnt sich BF17?
Aus Sicht eines Fahrlehrers klar ja. Das erste Jahr nach dem Führerschein ist statistisch das gefährlichste. Wer es mit einem erfahrenen Beifahrer verbringt, sammelt Routine, bevor er allein unterwegs ist. Viele Versicherer berücksichtigen BF17 außerdem bei der Einstufung.
BF17 in Heilbronn beantragen
Den Antrag stellst du bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnorts: in der Stadt Heilbronn bei der Führerscheinstelle der Stadt, im Landkreis beim Landratsamt Heilbronn.
Du brauchst Ausweis, biometrisches Passfoto, Sehtest, den Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs, das Einverständnis deiner Eltern und die Angaben zu deinen Begleitpersonen. Den Erste-Hilfe-Kurs organisieren wir über unseren Kooperationspartner.
BF17 bei PRE in Heilbronn
Wir planen deine Ausbildung so, dass Theorie und Prüfung zu deinem Geburtstag passen und du ab dem ersten Tag mit 17 fahren kannst. Gern sprechen wir dabei auch kurz mit deinen Eltern.
Führerschein Klasse B Intensivkurs in den Ferien
Häufige Fragen
Ab wann darf ich mit dem Führerschein ab 17 anfangen?
Mit der Ausbildung schon mit 16. Die Theorieprüfung ist ab 16 Jahren und 9 Monaten möglich, die praktische Prüfung ab 16 Jahren und 11 Monaten.
Wer darf beim begleiteten Fahren mitfahren?
Nur Personen, die in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind. Sie müssen mindestens 30 sein, seit fünf Jahren Klasse B haben und dürfen höchstens einen Punkt in Flensburg haben.
Darf ich mit BF17 im Ausland fahren?
Grundsätzlich nicht. Österreich erkennt das begleitete Fahren an, in anderen Ländern darfst du erst ab 18 mit dem Kartenführerschein fahren.
Muss ich mit 18 eine neue Prüfung machen?
Nein. Du tauschst nur die Prüfungsbescheinigung bei der Führerscheinstelle gegen den Kartenführerschein. Dafür hast du drei Monate nach dem 18. Geburtstag Zeit.
Wann beginnt die Probezeit beim begleiteten Fahren?
Mit dem Erhalt der Prüfungsbescheinigung, also schon mit 17. Sie dauert wie bei allen Fahranfängern zwei Jahre.